
Das Recht am eigenen Bild und Namen einfach(er) erklärt.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit jeder Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit jeder Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.